Ist auf Grund von höherer Gewalt vorübergehend nicht möglich, den vertraglich vereinbarten Kurs abzuhalten, so bleiben die vertraglichen Verpflichtungen bestehen. Die Kursleistung kann, sofern die vorübergehende Unmöglichkeit nicht länger als drei Monate dauert, entweder nachgeholt oder durch Kursfortführung mittels digital den Schülern angebotener Kurslektionen ersetzt werden. Ab einer mehr als drei Monaten dauernden Unmöglichkeit steht sowohl steps14 wie auch den Schülern ein ausserordentliches Kündigungsrecht je auf Ende eines Monats zu (der jeweils besuchte und zu kündigende Kurs ist dabei genau zu bezeichnen).