AGB.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Kursbedingungen

Die Kurse finden in der Kesselstrasse 14, 8200 Schaffhausen statt. Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular. Wird die Anmeldung zum Semesterende nicht gekündigt, verlängert sie sich automatisch für das nächste Semester (siehe Fristen unter der Rubrik “Abmeldung”).

Semesterdauer

Sommersemester: Sportferien bis Sommerferien
Wintersemester: Sommerferien bis Sportferien

Kursgeld

Das Kursgeld umfasst ein Semester. Fällt eine Unterrichtsstunde auf einen gesetzlichen Feiertag, so kann diese innerhalb des Semesters an einem anderen Tag nachgeholt werden. Das Kursgeld ist nach Erhalt der Rechnung/Einzahlungsschein innert 30 Tagen zu bezahlen.

Stundenversäumnis

Kann ein Schüler am Unterricht nicht teilnehmen, so kann er die Unterrichtsstunde im laufenden Semester nach Absprache mit der Kursleitung nachholen. Unterrichtsstunden, die durch Krankheit oder unvermeidlicher Verhinderung der Lehrkraft ausfallen, sind bis zu drei Stunden pro Jahr entgeltpflichtig. 

Eintritt während
des Semesters

Tritt ein Schüler während eines Semesters bei, so werden die verpassten Stunden vom Semestergeld abgezogen. (s. Preise)

Versicherung

Versicherung ist Sache des Schülers. Die Schule haftet nicht bei Diebstahl oder Unfall

Ferien

Die Ferien richten sich nach den städtischen Schulen von Schaffhausen. Ausnahmen: Die Sommerferien dauern sechs Wochen und die Weihnachtsferien nach Ansage (s. schwarzes Brett vor Ort)

Abmeldung

Möchte sich ein Schüler für das kommende Semester abmelden, so muss er die Lehrperson vier Wochen vor Semesterende mündlich oder schriftlich benachrichtigen. Erfolgt die Abmeldung nach Ablauf der Frist, ist eine Annullationsgebühr von CHF 50.- zu bezahlen. (Abmelden für das Sommersemester: bis  31. Dezember, für das Wintersemester bis 7. Juni)

Schulordnung

Essen und süsse Getränke sind im Tanzsaal nicht erlaubt. Der Tanzsaal darf nur mit Tanz- oder Indoorturnschuhen betreten werden. Zuschauen während den Lektionen ist nur nach Absprache möglich. Ausnahme: Besuchswochen.

Höhere Gewalt

Ist auf Grund von höherer Gewalt vorübergehend nicht möglich, den vertraglich vereinbarten Kurs abzuhalten, so bleiben die vertraglichen Verpflichtungen bestehen. Die Kursleistung kann, sofern die vorübergehende Unmöglichkeit nicht länger als drei Monate dauert, entweder nachgeholt oder durch Kursfortführung mittels digital den Schülern angebotener Kurslektionen ersetzt werden. Ab einer mehr als drei Monaten dauernden Unmöglichkeit steht sowohl steps14 wie auch den Schülern ein ausserordentliches Kündigungsrecht je auf Ende eines Monats zu (der jeweils besuchte und zu kündigende Kurs ist dabei genau zu bezeichnen).

Mit der schriftlichen Kursanmeldung für einen Kurs sind die AGB gelesen und akzeptiert worden.

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